24-Stunden-Pflege finanzieren: Zuschüsse, Pflegegeld und Steuervorteile

 

Eine 24-Stunden-Pflege im eigenen Zuhause lässt sich oft besser finanzieren, als viele Familien zunächst vermuten. Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Leistungen der Pflegeversicherung und steuerliche Vorteile können einen großen Teil der Betreuungskosten abdecken. Hier erfährst du, welche Zuschüsse es gibt und wie sich diese sinnvoll kombinieren lassen.


Finanzierung der 24-Stunden-Pflege: Zuschüsse, Pflegegeld und Steuervorteile

Eine gute Betreuung im eigenen Zuhause ist für viele pflegebedürftige Menschen ein großer Wunsch. Mit der richtigen Kombination aus Leistungen der Pflegeversicherung, Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen lässt sich eine 24-Stunden-Betreuung oft deutlich besser finanzieren, als viele Familien zunächst vermuten.

In Deutschland stehen verschiedene finanzielle Unterstützungen zur Verfügung – etwa Pflegegeld, Entlastungsbeträge oder steuerliche Förderungen. Im folgenden Überblick erklären wir die wichtigsten Leistungen und zeigen, welche Zuschüsse du für die Finanzierung einer 24-Stunden-Pflege nutzen kannst

Pflegegeld

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld, wenn die Pflege zu Hause sichergestellt ist – beispielsweise durch Angehörige oder eine Betreuungskraft. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Sie kann frei entscheiden, wie das Geld verwendet wird. Häufig dient es dazu, Angehörige zu unterstützen oder einen Teil der Kosten für eine Betreuungskraft im Haushalt zu finanzieren. Das Pflegegeld kann daher ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause sein.


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Wenn eine pflegende Person vorübergehend ausfällt – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen – können Leistungen der Verhinderungspflege genutzt werden.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Kurzzeitpflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in Übergangsphasen.

Seit dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen dann bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Diese Leistungen können ebenfalls helfen, Betreuungskosten zeitweise zu überbrücken.


Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag.

Dieser Zuschuss beträgt derzeit 125 Euro pro Monat und ist zweckgebunden. Er kann beispielsweise für unterstützende Angebote im Alltag genutzt werden, etwa für:

  • Haushaltshilfe

  • Alltagsbegleitung

  • Betreuungsangebote

Der Entlastungsbetrag dient vor allem dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und zusätzliche Unterstützung im Alltag zu ermöglichen.


Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung

Neben dem Pflegegeld können auch sogenannte Pflegesachleistungen genutzt werden. Diese werden gezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt. Wird ein Pflegedienst nur teilweise genutzt, kann das verbleibende Pflegegeld anteilig weiter ausgezahlt werden. Man spricht dann von einer Kombinationsleistung.

In der Praxis kommt jedoch häufig eine andere Konstellation vor: Wenn ein ambulanter Pflegedienst ausschließlich medizinische Leistungen (Behandlungspflege) übernimmt, werden diese in der Regel von der Krankenkasse bezahlt. In diesem Fall kann das Pflegegeld weiterhin vollständig für die Finanzierung einer 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden.


Steuerliche Vorteile bei Pflege zu Hause

Auch steuerlich können Pflege- und Betreuungsleistungen entlasten. Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Pflege oder Betreuung können teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Dabei können bis zu 4.000 Euro pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Grundlage dafür ist die Regelung zu haushaltsnahen Dienstleistungen. Dabei können 20 Prozent von maximal 20.000 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Zusätzlich können pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflegepauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend machen.


Landespflegegeld in Bayern

Der Freistaat Bayern zahlt ergänzend zum Pflegegeld der Pflegeversicherung ein eigenes Landespflegegeld.

Anspruch darauf haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, wenn ihr Hauptwohnsitz in Bayern liegt. Die Leistung beträgt 1.000 Euro pro Jahr und wird unabhängig von anderen Leistungen gezahlt. Für das Pflegegeldjahr 2025 gibt es allerdings eine Besonderheit: Die Auszahlung wird auf das Jahr 2026 verschoben. Dadurch entfällt die Zahlung faktisch im Jahr 2025 einmalig. In anderen Bundesländern existiert derzeit kein vergleichbares Landespflegegeld.


Überblick über wichtige Zuschüsse

Leistung
Höhe der Leistung
Hinweise
Pflegegeld
347–990 € pro Monat
ab Pflegegrad 2 flexibel einsetzbar
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
3.539 € pro Jahr
gemeinsamer Jahresbetrag seit 1. Juli 2025
Entlastungsbetrag
125 € pro Monat
ab Pflegegrad 1
Steuerliche Förderung
bis 4.000 € pro Jahr
20 % von max. 20.000 €
Landespflegegeld Bayern
1.000 € pro Jahr
ab Pflegegrad 2, nur Bayern


Unser Tipp

Viele Familien unterschätzen, welche finanziellen Möglichkeiten bei der häuslichen Pflege zur Verfügung stehen. Oft lassen sich mehrere Leistungen kombinieren, sodass sich ein großer Teil der Betreuungskosten abdecken lässt. Wir unterstützen Dich gerne dabei, ein individuelles Finanzierungskonzept für Deine 24-Stunden-Pflege zu entwickeln und alle verfügbaren Zuschüsse optimal zu nutzen. Sprich uns jederzeit gerne an - wir beraten Dich gerne!

 

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