Was Betreuungskräfte nicht dürfen
In Deutschland ist (Gott sei Dank) alles streng geregelt und die Aufgaben von Betreuung einerseits und Medizinischer Pflege andererseits hat dadurch klare Grenzen. Betreuungskräfte übernehmen keine medizinische Behandlungspflege. Aufgaben wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Blutzuckermessung sind ausschließlich examinierten Pflegefachkräften vorbehalten. Hier erfährst Du, was Betreuungskräfte nicht dürfen.
Keine medizinische Behandlungspflege (SGB V)
Betreuungskräfte sind keine examinierten Pflegefachkräfte. Sie führen keine Behandlungspflege nach SGB V durch. Dazu zählen alle medizinischen Maßnahmen mit ärztlicher Anordnung.
Keine Medikamentengabe
keine Verabreichung von Medikamenten
keine Dosierung
keine medizinische Dokumentation
Diese Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.
Keine Wundversorgung oder Verbandswechsel
keine Versorgung offener Wunden
keine fachliche Beurteilung von Wundheilung
Hierfür ist medizinisches Fachpersonal zuständig.
Keine Dekubitusbehandlung
Die Behandlung von Druckgeschwüren erfordert pflegerische Fachkompetenz und darf nicht durch Betreuungskräfte erfolgen.
Keine Blutzucker- oder Blutdruckmessung mit medizinischer Verantwortung
Messungen im medizinischen Kontext sowie die Interpretation von Werten gehören in den Aufgabenbereich von Pflegefachkräften.
Wichtig: Zusammenarbeit statt Ersatz
24-Stunden Betreuung zuhause ergänzt die medizinische Versorgung – ersetzt sie aber nicht. Die Kombination aus Betreuungskraft und ambulantem Pflegedienst sorgt für eine sichere Gesamtlösung.
Unsicher, welche Leistungen übernommen werden dürfen? Wir erklären Dir transparent den Unterschied zwischen Betreuung und medizinischer Pflege.

