Was Betreuungskräfte nicht dürfen

In Deutschland ist (Gott sei Dank) alles streng geregelt und die Aufgaben von Betreuung einerseits und Medizinischer Pflege andererseits hat dadurch klare Grenzen. Betreuungskräfte übernehmen keine medizinische Behandlungspflege. Aufgaben wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Blutzuckermessung sind ausschließlich examinierten Pflegefachkräften vorbehalten. Hier erfährst Du, was Betreuungskräfte nicht dürfen.

Keine medizinische Behandlungspflege (SGB V)

Betreuungskräfte sind keine examinierten Pflegefachkräfte. Sie führen keine Behandlungspflege nach SGB V durch. Dazu zählen alle medizinischen Maßnahmen mit ärztlicher Anordnung.

Keine Medikamentengabe

  • keine Verabreichung von Medikamenten

  • keine Dosierung

  • keine medizinische Dokumentation

Diese Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst.

Keine Wundversorgung oder Verbandswechsel

  • keine Versorgung offener Wunden

  • keine fachliche Beurteilung von Wundheilung

Hierfür ist medizinisches Fachpersonal zuständig.

Keine Dekubitusbehandlung

Die Behandlung von Druckgeschwüren erfordert pflegerische Fachkompetenz und darf nicht durch Betreuungskräfte erfolgen.

Keine Blutzucker- oder Blutdruckmessung mit medizinischer Verantwortung

Messungen im medizinischen Kontext sowie die Interpretation von Werten gehören in den Aufgabenbereich von Pflegefachkräften.

Wichtig: Zusammenarbeit statt Ersatz

24-Stunden Betreuung zuhause ergänzt die medizinische Versorgung – ersetzt sie aber nicht. Die Kombination aus Betreuungskraft und ambulantem Pflegedienst sorgt für eine sichere Gesamtlösung.

Unsicher, welche Leistungen übernommen werden dürfen? Wir erklären Dir transparent den Unterschied zwischen Betreuung und medizinischer Pflege.

Eine Krankenschwester überprüft den Blutdruck einer älteren Frau in einem Pflegeheim oder Krankenhaus.
Ein Stethoskop mit schwarzem Schlauch und silbernen Metallteilen liegt auf einem weißen Hintergrund.